Das Recht auf Arbeit und der steinige Weg dorthin

Für meine Tochter ist ihr Arbeitsplatz in unserer Praxis ein
wichtiger Bestandteil ihres Lebens. Sie liebt ihren Job und
weiß, dass sie von ihren Kolleginnen akzeptiert wird.
Seit 2017 gehört sie zum Team.
In diesem Sommer wurde nun ihr größter Wunsch
Wirklichkeit:
Ihr Arbeitsplatz wird offiziell gefördert, im Sinne der
Teilhabe am Allgemeinen Arbeitsmarkt.

Fleißig am Arbeiten

Der Weg dahin war allerdings lang und mühevoll, eine
Odyssee durch die Bürokratie.
Wir hatten kaum noch damit gerechnet, als uns am 5. Juni 2023
die Bewilligung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
gemäß SGB IX erreicht. Wir bekamen die Leistungen rückwirkend
für ein Jahr ausgezahlt, ab Antragstellung am 12. Mai 2022.
Bis dahin hatten wir unzählige Anträge gestellt, Gespräche geführt
und schmerzliche Situationen erlebt. Es gab viele Tage, an denen
wir die Hoffnung fast aufgegeben hätten.

Heute kann ich sagen: Alle Mühe hat sich gelohnt.

Ihre Tochter am feiern  

Nun möchte ich andere Eltern dazu ermutigen.
Denn bereits im Jahr 2009 wurde mit der UN-Behindertenrechtkonvention verabschiedet, dass Menschen
mit Behinderung ein Recht auf Arbeit haben, auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen,
was in Artikel 27 festgeschrieben ist.
Eingeschlossen ist darin die Möglichkeit, eine Arbeit zum Lebensunterhalt frei zu wählen und
anzunehmen. Wir haben allerdings erfahren, mit welchen Hürden dies in der Realität verbunden ist.
Und was es bedeutet, wenn Menschen mit Behinderungen dieses Recht für sich in Anspruch nehmen.

 

Ist euer Interesse geweckt und ihr wollt mehr über den Weg, wie es zu alldem gekommen ist, erfahren. Dann klickt hier.

 

 

Bilder: Claudia Heizmann, Conny Wenk

Text: Claudia Heizmann